Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durch Art. 5a Kommunalabgabengesetz Bayern (KAG,BY) an die Erschließungsbeitragsfähigkeit selbstständiger Grünanlagen gestellte Anforderungen; Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung einer Grünanlage; Anlegung einer Grünfläche unter ...
- Judicialis
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 4; ; KAG Art. 5 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 4; KAG Art. 5 a
Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitragsrecht; selbstständige Grünanlage; Baugebiet; Abrechnungsgebiet; ausreichende Größe; Beschaffenheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 25.05.2004 - M 2 K 03.4653
- VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93
Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161
Eine solche Notwendigkeit ist anzunehmen, wenn die Anlegung der Grünfläche unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine nach städtebaulichen Gesichtspunkten vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung zu qualifizieren ist (BVerwG vom 9.12.1994 BVerwGE 97, 195/197).Mit einer Fläche von 12.690 m² ist sie nicht schon absolut gesehen zu klein, um die Aufgabe eines Gartenersatzes erfüllen zu können (vgl. BVerwG vom 9.12.1994 a.a.O. zu einer 6.504 m² großen Anlage).
Dies erfordert, wenn Grünanlagen abgerechnet werden, einen satzungsrechtlichen Artabschlag, also eine Minderung der für die Verteilung des Aufwands maßgebenden Bemessungsfaktoren für Grundstücke in festgesetzten Gewerbegebieten, weil von ihnen aus typischerweise Grünanlagen weniger in Anspruch genommen werden als von Wohngrundstücken in Wohngebieten (BVerwG vom 9.12.1994 DVBl 1995, 530 f.).
- BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73
Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161
Vor dem Hintergrund, dass Grünanlagen neben der optischen Auflockerung der Baugebiete insbesondere die Aufgabe haben, die physische und psychische Erholung der Menschen durch Luftverbesserung und Aufenthalt im Freien zu fördern (vgl. BVerwG vom 25.4.1975 BVerwGE 48, 205/207 = KStZ 1975, 231/232: "Gartenersatz"), scheiden kleine Anlagen aus, die für eine Erholung ungeeignet sind; die Funktion bedingt vielmehr Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit eines Naturgenusses, die mit einer gewissen Weiträumigkeit verbunden ist (BVerwG vom 13.8.1993 KStZ 94, 139/140).Unfähig, eine Beitragspflicht auszulösen, sind solche Anlagen ferner, wenn bereits genügend andere Grünflächen in erreichbarer Nähe bestehen oder wenn sich in dem von ihnen erschlossenen Gebiet nur eine Bebauung geringerer Dichte mit Hausgärten befindet, die eine (weitere) öffentliche Erholungseinrichtung entbehrlich machen (BVerwG vom 25.4.1975 a.a.O. S. 208;… vom 13.8.1993 a.a.O. S. 139).
Was die Fläche bestehender Grünanlagen anbelangt, galt vor der Neuregelung, dass die Notwendigkeit einer weiteren Anlage entfällt, wenn "bereits genügend andere Grünanlagen in erreichbarer Nähe" angelegt sind (BVerwG vom 25.4.1975 a.a.O.).
- BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 71.87
Erforderlichkeit einer selbständigen öffentlichen Grünanlage; Erhöhung des …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161
Insoweit setzen die typischen Größenordnungen von Grünanlagen innerhalb von Baugebieten eine Schranke (BVerwG vom 11.11.1988 KStZ 1989, 71).Die vorgegebene Rechtsprechung hat immer zwischen der baugebietsbezogenen Beurteilung der Notwendigkeit einer Grünanlage und dem (grundstücksbezogenen) Abrechnungsgebiet unterschieden (BVerwG vom 11.11.1988 a.a.O. S. 71 f.).
- BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 17.84
Beitragsfähigkeit einer Grünanlage
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161
Sie ist von dem Standardfall ausgegangen, dass durch eine Grünanlage regelmäßig diejenigen Grundstücke erschlossen werden, welche mit ihrem der Anlage nächstliegenden Punkt nicht weiter als 200 m Luftlinie von der äußeren Begrenzung der ihnen zugewandten Seite der Anlage entfernt sind (BVerwG vom 10.5.1985 DVBl 1985, 1175/1176).
- VGH Bayern, 17.10.2008 - 6 B 06.1138
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …
Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161). - VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1147
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …
Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161). - VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1141
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …
Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161).
- VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1153
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …
Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161). - VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1143
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …
Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161). - VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1146
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …
Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161). - VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1139
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …
Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161). - VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1140
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …
Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161). - VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …
Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161). - VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1145
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und …
Den Maßstab für die Abgrenzung, ob Erschließungsbeiträge für eine selbständige Grünanlage, also eine Grünanlage, die nicht Bestandteil einer der in § 127 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB genannten Verkehrsanlagen ist, überhaupt erhoben werden können oder nicht, stellen zum einen § 127 Abs. 2 Nr. 4 BauGB, der mit den weiteren beitragsrechtlichen Regelungen durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Dezember 1996 (GVBl S. 541) in das Bayerische Landesrecht überführt worden ist (BayVGH vom 26.4.2002 BayVBl 2003, 21), zum anderen Art. 5 a KAG in der Fassung des genannten Änderungsgesetzes bereit (vgl. BayVGH vom 21.3.2007 Az. 6 BV 04.2161). - VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1144
Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbstständige Grünanlage; Aufenthalts- …